Kriterien für die Erstellung der Rangordnung zur Aufnahme

Jedes Ansuchen wird grundsätzlich angenommen - Ausnahmen bilden eventuell jene Ansuchen von Personen, welche aus krankheitsspezifischen Gründen eine Betreuung unmöglich machen.

Nachfolgend die Kriterien für die Erstellung der Rangordnung für die Heimaufnahme:

Aufnahmekriterien komplett
Alten- und Pflegeheim & Kurzzeitpflege

Der Anspruch auf die Aufnahme im Heim besteht unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage des Antragstellers. Nach festgelegten Kriterien wird eine Rangordnung erstellt, der Verwaltungsrat beschließt die Aufnahme und entscheidet über besondere Fälle.

Aufnahmevorrang haben die in der Gemeinde Kaltern ansässigen Bürger bzw. jene, die in Kaltern geboren oder aufgewachsen sind oder deren Verwandten aus Kaltern stammen.

Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages. Das entsprechende Formular ist in der Verwaltung, Mendelstrasse 21, erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.

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Aufnahme in die Tagespflege

Der Anspruch auf die Aufnahme in die Tagespflege besteht unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage des Antragstellers. Nach festgelegten Kriterien wird eine Rangordnung erstellt, der Verwaltungsrat beschließt die Aufnahme und entscheidet über besondere Fälle.

Anspruchsberechtigt sind die in der Gemeinde Kaltern ansässigen Bürger bzw. jene, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland haben.

Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages. Das entsprechende Formular ist in der Verwaltung, Mendelstrasse 21, erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.

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