Aufnahme in die Tagespflege

Der Anspruch auf die Aufnahme in die Tagespflege besteht unabhängig von der wirtschaftlichen und sozialen Lage des Antragstellers. Nach festgelegten Kriterien wird eine Rangordnung erstellt, der Verwaltungsrat beschließt die Aufnahme und entscheidet über besondere Fälle.

Anspruchsberechtigt sind die in der Gemeinde Kaltern ansässigen Bürger bzw. jene, die ihren Wohnsitz in einer Gemeinde der Bezirksgemeinschaft Überetsch-Unterland haben.

Die Aufnahme erfolgt auf der Grundlage eines schriftlichen Antrages. Das entsprechende Formular ist in der Verwaltung, Mendelstrasse 21, erhältlich oder kann hier heruntergeladen werden.



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