Kurzzeitpflege

Mit der Kurzeitpflege verbinden wir das Ziel, pflegende Angehörige zu entlasten sowie alten, vorübergehend pflegebedürftigen Menschen wieder eine selbständige Lebensführung zu ermöglichen.

Kurzzeitpflege ist in der Regel auf einen befristeten Heimaufenthalt (1-6 Wochen) angelegt und bietet sich an:

  • bei Urlaub, wenn pflegende Angehörige eine Urlaubsreise planen;
  • bei plötzlicher Erkrankung der Betreuungsperson;
  • bei psychischer und physischer Belastung, wenn die enge Bindung zwischen Hauptpflegeperson und dem Betreuten eine Lockerung bedarf.

Die Kurzzeitpflege kann auch beansprucht werden:

  • nach einem Aufenthalt im Krankenhaus;
  • bei erhöhtem Pflegebedarf;
  • um eine Krisensituation zu überbrücken.
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