Kriterien für die Erstellung der Rangordnung zur Aufnahme


Jedes Ansuchen wird grundsätzlich angenommen - Ausnahmen bilden eventuell jene Ansuchen von Personen, welche aus krankheitsspezifischen Gründen eine Betreuung unmöglich machen.

Nachfolgend die Kriterien für die Erstellung der Rangordnung für die Heimaufnahme:

 

PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT (max. 40 Punkte)

  • Pflegestufe 0

0 Punkte

  • Pflegestufe 1

10 Punkte

  • Pflegestufe 2

20 Punkte

  • Pflegestufe 3

30 Punkte

  • Pflegestufe 4

40 Punkte


Nicht eingestuft bzw. falsch eingestuft

  • Selbständigkeit bei der Verrichtung täglicher Dinge

max. 24 Punkte

  • Inkontinenz

max. 8 Punkte

  • Orientierung

max. 8 Punkte


Familäre und soziale Situation (max. 30 Punkte)

  • Möglichkeit und Zumutbarkeit der Betreuung zu Hause durch die Familie oder durch andere Dienste

max. 10 Punkte

  • das Vorhandensein von einschränkenden Elementen in der derzeitigen Wohnsituation

max. 10 Punkte

  • das Vorhandensein von spezifischen persönlichen Schwierigkeiten des Antragstellers

max. 10 Punkte

alternativ zu familäre und soziale Situation

  • Für Personen, welche mindestens 60 Jahre alt sind und sich in einem der stationären Dienste für Menschen mit Behinderungen, mit psychischen Erkrankungen und mit Abhängigkeitserkrankungen laut geltenden Richtlinien befinden

30 Punkte

WARTEZEIT (max. 10 Punkte)

  • jeweils 1 Punkt nach Vollendung eines jeden Monats ab Einreichung

max. 10 Punkte


Weitere Bewertungselemente (max. 30 Punkte)

  • Ansuchende mit meldeamtlichen Wohnsitz in der Gemeinde Kaltern

30 Punkte

  • Personen, die Verwandte 1. Grades haben, die in Kaltern den melde-amtlichen Wohnsitz haben
  • Personen, die in Kaltern einmal den meldeamtlichen Wohnsitz hatten
  • Personen, die gewohnheitsmäßig in Kaltern wohnen, den melde-amtlichen Wohnsitz aber nicht in Kaltern haben

10 Punkte

  • andere Ansuchende

0 Punkte



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